Der Europäische Gerichtshof hat eine Störerhaftung offener WLAN-Netz-Betreiber verneint. Allerdings ist das Gericht der Ansicht, dass den Betreibern bei Urheberrechtsverletzungen auferlegt werden kann, ihren Anschluss zukünftig mit einem Passwort zu sichern.
EuGH Urteil (Rechtssache C-484/14)
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